World Cup 2026/27
Teilnahmebedingungen
World Cup Challenger · World Cup · World Cup Pro

Eventdetails
Diese Eventdetails gelten für World Cup Challenger, World Cup und World Cup Pro 2026/27. Veranstalter ist die Ski Challenge GmbH. Sie ergänzen die nachstehenden Allgemeinen Eventbedingungen und die allgemeinen Spiel-AGB einschließlich der Teilnahmeausschlüsse sowie der Altersvorgaben und erforderlichen Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
Alle drei Serien laufen vom 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr bis zum 28. März 2027 um 23:55 Uhr. Alle Uhrzeiten beziehen sich auf Wien (MEZ/MESZ). Die einbezogenen Renntermine, Punkte- und Belohnungstabellen sowie Ausrüstungsangaben sind vor deiner Teilnahme in der App lesbar und bilden einen Teil der Eventregeln.
Ein Premium Ski Pass oder eigene Ausrüstung ist nicht erforderlich. Gefahren wird mit der bereitgestellten Ausrüstung, ohne Verbesserungen und ohne Kombination mit eigener Ausrüstung. Eine zusätzliche Eventregistrierung oder ein Newsletter-Abonnement ist nicht erforderlich.
Die Formate haben getrennte Wertungen und Belohnungen; Ergebnisse werden nicht übertragen. Die Serien, Ergebnisse und Belohnungsansprüche laufen über das Ende von Saison 20 am 18. Januar 2027 um 09:50 Uhr hinaus. Der Ski Pass dieser Saison wird dadurch nicht verlängert.
Sonderregel abweichend von Abschnitt 4.1 der Allgemeinen Eventbedingungen: Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet der frühere durchschnittliche serverseitige Zeitstempel der gewerteten Ergebnisse. Die übrigen Gleichstandsregeln bleiben unverändert.
Coins können direkt nach Serienende einmal über den normalen Eventablauf abgeholt werden. Die Belohnung richtet sich nach deinem endgültigen Belohnungsrang und der vor der Teilnahme in der App angezeigten Belohnungsübersicht des jeweiligen Events. Diese Übersicht ist Bestandteil dieser Eventdetails. Ohne gewertetes Ergebnis gibt es keine Rangbelohnung. Es ist keine ergänzende Verlosung angekündigt.
Gewinner von Sachpreisen oder Gutscheinen benachrichtigen wir nach Bestätigung der endgültigen Ergebnisse einmal per E-Mail an die im Spielkonto hinterlegte Adresse. Melde deinen Gewinn innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang bei info@ski-challenge.com an. Es gibt keine Erinnerung. Zugang, Nachweise und ein möglicher Verfall richten sich nach Abschnitt 6 der Allgemeinen Eventbedingungen.
Für Lieferung, Zollkosten, Ersatzpreise, Änderungen und Datenschutz gelten die Allgemeinen Eventbedingungen und die zugehörigen Datenschutzinformationen. Die für diese World-Cup-Events verwendeten E-Mail-Adressen der Teilnehmer bleiben bei Ski Challenge GmbH und werden nicht an Audi, FIS oder andere World-Cup-Partner weitergegeben.
World Cup Challenger
Teilnahme: Keine Mindest-Spielerlevel-Hürde. Neue Teilnehmer können bis einschließlich Spielerlevel 14 einsteigen. Nach einem Aufstieg auf Level 15 bleiben deine Teilnahme, Ergebnisse und Belohnungsansprüche erhalten. Ab Level 15 kannst du zusätzlich World Cup und Pro spielen.
Rennen: Pro Strecke gibt es ein Rennen mit unbegrenzten Versuchen. Deine beste gültige Zeit zählt. Es gibt kein separates Training. Jeder Versuch verbraucht Event Ausdauer. Du nutzt die im Event bereitgestellten T3-Ski.
Renntermine: Das Sölden-Rennen beginnt am 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr und bleibt bis Serienende geöffnet. Weitere Rennen starten zu den im Event angezeigten Terminen. Frühere Rennen können bis Serienende nachgeholt werden.
Gesamtwertung: Die Punkte deiner gültigen offiziellen Rennergebnisse werden über alle Disziplinen nach der im Event angegebenen Punktetabelle addiert. Pro Strecke zählt nur dein bestes gültiges Ergebnis einmal.
Sachpreise: Die Top 3 der Gesamtwertung erhalten je eine Medaille: Gold für Platz 1, Silber für Platz 2 und Bronze für Platz 3.
World Cup
Teilnahme: Ab Spielerlevel 15. Die parallele Teilnahme an Pro und eine bereits bestehende Challenger-Teilnahme sind möglich.
Rennen: Pro Strecke gibt es ein Rennen mit unbegrenzten Versuchen. Deine beste gültige Zeit zählt. Es gibt kein separates Training. Jeder Versuch verbraucht Event Ausdauer. Du nutzt die im Event bereitgestellten T4/T5-Ski.
Renntermine: Das Sölden-Rennen beginnt am 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr und bleibt bis Serienende geöffnet. Weitere Rennen starten zu den im Event angezeigten Terminen. Frühere Rennen können bis Serienende nachgeholt werden.
Gesamtwertung: Die Punkte deiner gültigen offiziellen Rennergebnisse werden über alle Disziplinen nach der im Event angegebenen Punktetabelle addiert. Pro Strecke zählt nur dein bestes gültiges Ergebnis einmal.
Sachpreise: Die Top 3 der Gesamtwertung erhalten je eine Medaille: Gold für Platz 1, Silber für Platz 2 und Bronze für Platz 3.
World Cup Pro
Teilnahme: Ab Spielerlevel 15. Die parallele Teilnahme an World Cup und eine bereits bestehende Challenger-Teilnahme sind möglich.
Rennen: Ein offizieller Versuch pro Rennen, solo mit dem vorgegebenen Legendline-Ski. Training ist wiederholbar, verbraucht keinen offiziellen Versuch und bringt keine Eventpunkte oder Eventbelohnungen. Training und Rennen verbrauchen keine Event Ausdauer.
Renntermine: Sölden-Training ab 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr, offizielles Rennen ab 23. Oktober 2026 um 00:05 Uhr. Beide schließen am 25. Oktober 2026 um 23:55 Uhr. Weitere Trainings starten montags, offizielle Rennen freitags; beide schließen sonntags zu den im Event angezeigten Uhrzeiten. Geschlossene Rennen können nicht nachgeholt werden.
Gesamtwertung: Die Punkte aller gültigen offiziellen Pro-Rennergebnisse werden addiert. Für Rang 1–30 gilt die FIS-Punktetabelle × 1.000. Ab Rang 31 gibt es 1.030 minus Rang, mindestens null Punkte. Die Formel gilt auch für die letzten Rennen der Serie; die FIS-8%-Zeitgrenze wird nicht angewendet. Ein gültiger Zieleinlauf außerhalb der Punkteränge allein garantiert weder einen Gesamtrang noch eine Rangbelohnung.
Fortführung: Verbrauchte offizielle Rennversuche werden am Ende von Saison 20 nicht zurückgesetzt.
Sachpreise: Der Gesamtsieger erhält einen Pokal und keine Medaille. Platz 2 erhält eine silberne, Platz 3 eine bronzene Medaille.
Allgemeine Eventbedingungen
Version 21 vom 14. Oktober 2026
Lies diese Bedingungen zusammen mit den ausgefüllten Eventdetails für dein Event. Die allgemeinen Spiel-AGB gelten nach Maßgabe der folgenden Regelungen weiter.
1 Veranstalter und Geltungsbereich
1.1 Veranstalter und Sponsor des Events ist die Ski Challenge GmbH, Olympiastraße 10, 6020 Innsbruck, Österreich, FN 587965 f (wir, uns). Kontakt: info@ski-challenge.com. Im Eventplan genannte Partner können Preise, kommerzielles Sponsoring, Werbung oder die Gewinnabwicklung übernehmen. Die Ski Challenge GmbH bleibt Veranstalter des Events.
1.2 Diese Bedingungen und die gesonderten Eventdetails (Eventplan) ergänzen die allgemeinen Spiel-AGB, denen du bereits beim Einstieg in das Spiel zugestimmt hast. Die vollständigen Bedingungen, der ausgefüllte Eventplan und die anwendbaren Datenschutzinformationen sind vor der Teilnahme in der App lesbar. Mit der im Eventplan bezeichneten Teilnahmehandlung stimmst du den Eventregeln zu. Bei Widersprüchen gehen ausdrücklich als Abweichung gekennzeichnete Sonderregeln im Eventplan, die vor Beginn der Teilnahme bekanntgegeben wurden, diesen Bedingungen vor; diese Bedingungen gehen für das Event den Spiel-AGB vor. Für spätere Änderungen gilt Abschnitt 8. Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen durch schriftliche Ergänzungen nach Maßgabe von Abschnitt 8 zu ändern.
1.3 Für eventbezogene Angelegenheiten ersetzt Abschnitt 1 die Verantwortungsregelung in Ziffer I.7 der Spiel-AGB. Abschnitt 5 konkretisiert die dort geregelte Lieferung. Abschnitt 7 ersetzt die dortige Erlaubnis zur Weitergabe von Gewinnerdaten. Abschnitt 5 ersetzt die Gewinnbegrenzung in I.10. Abschnitt 6 ersetzt I.8 und erlaubt die in Abschnitt 6 vorgesehenen Benachrichtigungen auch abweichend von IV.3. Abschnitt 7 ersetzt I.5 und I.12. Für die in I.6 geregelte Verarbeitung von Nutzungsdaten gilt Abschnitt 7.1. Abschnitt 10 ersetzt I.11 sowie die Ausschlüsse des Rechtswegs und der Haftung für Gewinnmängel in I.10. Die übrigen Spiel-AGB gelten weiter.
1.4 Diese Bedingungen gelten für leistungsabhängige Rennen mit virtuellen Belohnungen sowie angekündigten Sachpreisen oder außerhalb des Spiels einlösbaren Gutscheinen (Gutscheine). Codes, die im Spiel eingelöst werden, zählen als virtuelle Belohnungen. Grundsätzlich werden Gewinne nach der angekündigten sportlichen Wertung vergeben. Nur wenn die Eventdetails dies ausdrücklich vorsehen, findet zusätzlich eine Verlosung unter den berechtigten Teilnehmern des jeweiligen Events statt. Die Gewinner werden zufällig ausgewählt. Ohne ausdrückliche Ankündigung findet keine Verlosung statt. Kosten und Preise ergeben sich aus dem Eventplan. Wetten, kostenpflichtige zufallsabhängige Teilnahmen und Wettbewerbe um Geldpreise werden unter diesen Bedingungen nicht angeboten.
2 Teilnahme und Berechtigung
2.1 Verwende nur ein gültiges Konto pro Person und erfülle die Anforderungen des Eventplans an Alter, Spielerlevel und die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person. Die Liefergrenzen in Abschnitt 5.6 beschränken die Gewinnberechtigung nicht nach dem Wohnsitz. Ausgeschlossen sind Beschäftigte und freie Auftragnehmer des Veranstalters oder mit ihm verbundener Unternehmen sowie Personen, die in irgendeiner Funktion an der Entwicklung oder am Betrieb des Spiels beteiligt sind. Der Ausschluss von Angehörigen nach Ziffer I.2 der Spiel-AGB gilt weiter. Etwaige besondere Teilnahmebeschränkungen des Events, einschließlich Länderbeschränkungen, müssen vor Beginn der Teilnahme im Eventplan stehen. Nimm nicht über das Konto einer anderen Person teil.
2.2 Der Eventplan oder die dort bezeichneten Angaben in der App informieren vor der Teilnahme über die für das Event wesentlichen Kosten, Teilnahmegrenzen und Auswirkungen von Käufen. Wird ein Event als kostenlos oder ohne Kaufpflicht beworben, muss die angekündigte Teilnahme ohne Kauf tatsächlich möglich sein. Ein Kauf garantiert keinen Gewinn.
2.3 Teilnahme und Belohnungen setzen weder Push-Mitteilungen noch eine Standortfreigabe, die Erlaubnis zur Werbenachverfolgung oder eine freiwillige Zustimmung zu Marketing oder Öffentlichkeitsarbeit voraus. Notwendige Berechtigungsprüfungen und Angaben zur Gewinnzustellung bleiben erforderlich.
2.4 Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Teilnahme einschließlich der Annahme eines Gewinns nach den anwendbaren Gesetzen des Landes ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Wohnsitzes zulässig ist. Die Teilnahme ist ausgeschlossen, wo sie nach diesen Gesetzen verboten ist. Der Veranstalter gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung zur Rechtmäßigkeit der Teilnahme einer einzelnen Person. Zwingende gesetzliche Pflichten des Veranstalters bleiben unberührt.
3 Zeitplan und Rennregeln
3.1 Vor der Teilnahme sind Eventzeitraum, Teilnahmevoraussetzungen sowie die für das Event wesentlichen Spiel- und Wertungsregeln in der App lesbar. Der Eventplan kann auf diese Angaben verweisen; sie sind Bestandteil der Eventregeln und müssen nicht wiederholt werden.
3.2 Trainingsergebnisse zählen nicht zur Wertung. Ergebnisse werden nicht zwischen getrennten Formaten übertragen. Ausnahmen müssen im Eventplan ausdrücklich vorgesehen sein. Getrennte Ranglisten und Belohnungen werden dort ausgewiesen.
4 Ergebnisse und faires Spiel
4.1 Bei gleichen gültigen Rennzeiten steht das Ergebnis mit dem früheren serverseitig erfassten Zeitstempel vor dem späteren. In Einzelspieler-Gesamtwertungen entscheidet zuerst die höhere Gesamtpunktzahl und danach der durchschnittliche serverseitige Zeitstempel der gewerteten Ergebnisse. Der spätere Durchschnitt erhält dabei den höheren Rang. Die Reihenfolge nach Zeitstempel ist somit bei Renn- und Gesamtwertungen unterschiedlich. Siege und beste Einzelplatzierungen sind keine weiteren Kriterien bei Gleichstand. Sind beide Ranglistenwerte identisch, gibt es kein weiteres sportliches Entscheidungskriterium: Für Sachpreise gilt die Zeilenreihenfolge der veröffentlichten endgültigen Rangliste. Die Position für virtuelle Belohnungen richtet sich nach der Zahl der Ergebnisse, die nach den Wertungskriterien davor liegen. Deshalb können vollständig gleichplatzierte Spieler dieselbe Position für virtuelle Belohnungen erhalten, obwohl sie unterschiedliche Positionen für Sachpreise haben. Ein vollständiger Gleichstand führt weder zu Sachpreisen für geteilte Plätze noch zu einer Aufteilung von Preisen oder zusätzlichen Medaillen. Der Eventplan gibt die Punkteberechnung und die Regeln für andere Formate an oder verweist auf die entsprechenden Regeln.
4.2 Gemäß Ziffer I.9 der Spiel-AGB dürfen wir Ergebnisse berichtigen oder entfernen, Spieler ausschließen und Gewinne aberkennen, wenn falsche Angaben, mehrere Konten, Manipulationen, unzulässige Eingriffe, Regelverstöße oder verbotene Namen vorliegen. Berichtigungen können andere Spieler betreffen. Dass ein Fehler technisch ausgenutzt werden kann, macht dieses Verhalten nicht zulässig.
4.3 Wir behalten uns vor, Teilnehmer und Gewinner zu überprüfen, betroffene Ergebnisse oder Preise während einer Prüfung zurückzuhalten sowie die Vergabe eines Preises zu verweigern, den Gewinnanspruch zu entziehen, Teilnehmer auszuschließen oder ihnen die weitere Teilnahme am Spiel zu verweigern, wenn berechtigte Gründe für die Annahme bestehen, dass sie gegen die Eventregeln oder die Spiel-AGB verstoßen, sich einen unfairen Vorteil verschafft oder betrügerisch gehandelt haben. Die Vergabe eines Gewinns oder einer Entschädigung darf zudem verweigert werden, wenn sie nach anwendbaren Geldwäschevorschriften oder anderen gesetzlichen Anforderungen verboten ist. Wir dürfen ohne vorherige Anhörung handeln. Gleichartige Hinweise dürfen wir gemeinsam prüfen. Eine gesonderte Prüfung jedes Hinweises oder eine individuelle Antwort wird nicht zugesagt. Vertrauliche Methoden zur Betrugserkennung und personenbezogene Daten Dritter müssen wir nicht offenlegen. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
4.4 Der Veranstalter entscheidet über Fragen zur Durchführung und Auswertung des Events. Berichtigungen und gesetzliche Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben vorbehalten.
4.5 Für eine ergänzende Verlosung nennt der Eventplan vor Beginn der Teilnahme die qualifizierende Eventteilnahme, die genauen Preise, den Ziehungstermin und das Zufallsverfahren. Jeder berechtigte Spieler wird einmal berücksichtigt, unabhängig von der Anzahl seiner Rennläufe. Die Gewinner werden zufällig unter den berechtigten Teilnehmern ausgewählt; jeder hat die gleiche Gewinnchance. Die Auswahl steht unter dem Vorbehalt der Berechtigungsprüfung. Weder ein Kauf noch der Einsatz kostenpflichtiger Spielressourcen ist für die Teilnahme an der Verlosung erforderlich. Käufe dürfen die Gewinnchancen nicht erhöhen. Ist ein abgeschlossener Rennlauf Voraussetzung, muss eine tatsächlich ohne Kauf nutzbare Qualifikationsmöglichkeit bestehen. Verlosungspreise sind von Rennbelohnungen getrennt, sofern keine gemeinsame Gewinnbegrenzung angekündigt ist. Für Ersatzgewinner gilt Abschnitt 6.4.
5 Belohnungen
5.1 Angeboten werden ausschließlich die im Eventplan angekündigten Belohnungen, vorbehaltlich der Prüfungen und Berichtigungen nach Abschnitt 4. Der Eventplan nennt Mengen, berechtigte Platzierungen oder Voraussetzungen sowie Vergabezeiträume. Durch die Teilnahme allein entsteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Maßgeblich sind die angekündigten Gewinnvoraussetzungen und diese Teilnahmebedingungen. Ziffer II.7 der Spiel-AGB regelt gewöhnliche Geschenke bei Levelaufstiegen, nicht den Entzug verdienter Eventbelohnungen.
5.2 Virtuelle Belohnungen können wie angekündigt wiederholt verdient werden. Begrenzungen für Sachpreise oder Gutscheine gelten nur, wenn der Eventplan vor Beginn der Teilnahme ihren Zeitraum, die betroffenen Events und die Reihenfolge der Zuteilung nennt. Andernfalls gelten die angekündigten Zuteilungen. Solche Begrenzungen oder eine fehlende Gewinnberechtigung beseitigen für sich genommen weder gültige Rennergebnisse noch verdiente virtuelle Belohnungen. Die Platzierung eines nicht gewinnberechtigten Spielers bleibt bestehen. Ein dadurch nicht zugeteilter Sachpreis oder Gutschein wird nach Abschnitt 6.4 behandelt.
5.3 Virtuelle Belohnungen können nur in Ski Challenge verwendet und nicht gegen Geld eingelöst werden. Teilnehmer können für Sachpreise und Gutscheine keinen Umtausch in Geld oder andere Gegenstände verlangen. Sachpreise und Gutscheine dürfen nicht an Dritte übertragen werden, sofern der Eventplan dies nicht ausdrücklich erlaubt. Der Eventplan nennt Bedingungen für Einlösung und Verfall.
5.4 Für kostenlose virtuelle Belohnungen gelten die angekündigten Abholregeln, nicht die Meldefrist für Sachpreise. Diese Regeln führen nicht zum Verfall gekaufter Guthaben oder Spielwährungen.
5.5 Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Sachpreise oder Gutscheine bei Nichtverfügbarkeit, Lieferantenausfall oder rechtlichen Hindernissen durch einen gleichwertigen Geldbetrag oder einen anderen gleichwertigen Preis zu ersetzen, sofern der Ersatz für den Gewinner zumutbar ist. Teilnehmer können keinen Geldersatz verlangen.
5.6 Physische Lieferungen erfolgen nur innerhalb des folgenden Liefergebiets: das Gebiet der EU zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahme am jeweiligen Event, an der Serie oder Verlosung sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die 50 US-Bundesstaaten sowie Washington, D.C. Gewinner dürfen eine Adresse in diesem Gebiet angeben, auch wenn sie anderswo wohnen. Wir tragen die Kosten der Standardlieferung, sofern der Eventplan nicht bereits vor Beginn der Teilnahme eine Abholung innerhalb dieses Gebiets vorsieht. Kann ein Gewinner weder eine Adresse dort angeben noch die angekündigte Abholmöglichkeit nutzen, gelten die Abschnitte 6.3 und 6.4. Elektronische Zustellung, einschließlich elektronischer Gutscheine, ist weltweit möglich und unterliegt nicht der Grenze für physische Lieferungen. Der Eventplan nennt die für das jeweilige Event wesentlichen Zustellungs- und Einlösungsbedingungen sowie vom Gewinner zu tragende Kosten. Die Lieferdauer hängt von externen Kurierdiensten ab. Wir garantieren keine bestimmte Kurierlieferfrist, sofern wir nicht ausdrücklich einen verbindlichen Liefertermin zugesagt haben. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, tragen Gewinner Zoll, Einfuhrsteuern einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und die Verzollungsgebühren des Zustellers, die bei der Einfuhr des Preises in das Bestimmungsland entstehen. Wir erstatten diese Kosten nicht. Diese Kostenverteilung ändert nichts an der gesetzlichen Zahlungspflicht gegenüber den Behörden. Kosten, die rechtlich nicht weitergegeben werden dürfen, tragen weiterhin wir. Andere physische Lieferarten innerhalb des Gebiets bedürfen einer Vereinbarung. Der Einlösungsort eines Gutscheins beschränkt nicht, wohin er elektronisch gesendet werden kann. Sonstige Steuern und Abgaben auf den Gewinn oder dessen Empfang, die gesetzlich den Gewinner treffen, trägt der Gewinner. Wir erstatten diese nicht.
6 Annahme von Sachpreisen und Gutscheinen
6.1 Gewinner von Sachpreisen und Gutscheinen erhalten von uns eine einmalige Gewinnbenachrichtigung per E-Mail an die in ihrem Spielkonto hinterlegte Adresse. Du musst diese Adresse gültig und aktuell halten. Der Eventplan nennt den Benachrichtigungszeitraum und die Möglichkeit, Kontaktdaten zu berichtigen. Gewinner sind dafür verantwortlich, ihren Gewinn gemäß Abschnitt 6.2 bei info@ski-challenge.com anzumelden. Wir senden keine Erinnerungen und unternehmen keine weiteren Kontaktversuche oder Nachforschungen nach anderen Kontaktdaten.
6.2 Sofern der Eventplan oder zwingendes Recht keine längere Frist vorsieht, musst du deinen Gewinn innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail an info@ski-challenge.com anmelden. Die Benachrichtigung geht zu, wenn sie in deinem angegebenen E-Mail-Postfach unter gewöhnlichen Umständen abrufbar ist. Du musst sie dafür weder tatsächlich lesen noch das Spiel öffnen. Die Benachrichtigung nennt den Gewinn, erklärt die Gewinnannahme, gibt die Meldefrist an und weist darauf hin, dass der Gewinnanspruch verfällt, wenn du nicht rechtzeitig antwortest. Eine gescheiterte Zustellung setzt die Frist nicht in Gang und führt für sich genommen nicht zum Gewinnverfall. Für die Anforderung und Vorlage von Nachweisen gilt Abschnitt 6.3.
6.3 Wir dürfen notwendige und verhältnismäßige Nachweise zu Identität, Wohnsitz, Berechtigung, Steuern und Lieferung bereits mit der Gewinnbenachrichtigung oder später verlangen. Die Aufforderung setzt eine angemessene Frist, die mit der Meldefrist nach Abschnitt 6.2 übereinstimmen kann, und weist darauf hin, dass der Gewinnanspruch bei nicht rechtzeitiger Vorlage notwendiger Nachweise entzogen werden kann. Eine Fristverlängerung liegt in unserem Ermessen, vorbehaltlich anwendbaren zwingenden Rechts.
6.4 Lehnt ein Gewinner ab, ist er nicht berechtigt, versäumt er eine wirksame Melde- oder Nachweisfrist nach Abschnitt 6.2 oder 6.3 oder kann er für einen Sachpreis weder eine Lieferadresse nach Abschnitt 5.6 angeben noch die angekündigte Abholmöglichkeit nutzen, dürfen wir einen Ersatzgewinner auswählen, den Preis nicht vergeben oder ihn spenden. Dies gilt nicht, soweit zwingendes Recht ein anderes Vorgehen verlangt. Eine vorgeschriebene Spende oder andere länderspezifische Zuteilung wird im Eventplan genannt. Ersatzgewinner bei Rennen werden nach der veröffentlichten Rangliste, den Berechtigungsregeln und Gewinnlimits bestimmt. Für Verlosungen gilt das angekündigte Ziehungsverfahren. Die Beschreibung eines Ersatzverfahrens allein ist noch keine Zusage einer Weitervergabe. Eine ausdrückliche Zusage zur Weitervergabe oder Spende hat jedoch Vorrang. Gültige Ansprüche anderer Gewinner bleiben unberührt. Nicht angenommene Rennpreise werden nicht zu Verlosungspreisen.
7 Personenbezogene Daten und Öffentlichkeitsarbeit
7.1 Wir verwenden Eventdaten zur Durchführung von Wettbewerben, zur Prüfung der Berechtigung und Regeleinhaltung, zur Missbrauchsvermeidung und zur Gewinnabwicklung. Wir dürfen Nutzungs- und Spieldaten zur Vermeidung und Aufklärung von Störungen und Missbrauch sowie zur Verbesserung des Spiels verarbeiten. Personenbezogene Daten speichern wir, soweit und solange dies für diese Zwecke, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Bei Verdacht auf Straftaten dürfen wir erforderliche Daten im gesetzlich zulässigen Umfang an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Die allgemeinen und eventbezogenen Datenschutzinformationen nennen Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Aufbewahrungsfristen sowie die Rechte betroffener Personen. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ersetzt keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
7.2 Für die Gewinnabwicklung erforderliche Gewinnerdaten dürfen auf einer anwendbaren datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage an den Preisgeber, Zustelldienst oder einen anderen Abwicklungspartner weitergegeben werden. Die anwendbaren Datenschutzinformationen nennen Empfänger oder Empfängerkategorien, Zwecke und Rechtsgrundlagen. Eine Einwilligung holen wir ein, soweit sie datenschutzrechtlich erforderlich ist. Notwendige Angaben zur Gewinnabwicklung dürfen nach Abschnitt 6.3 angefordert werden. Die Verweigerung der für sämtliche verfügbaren rechtmäßigen Abwicklungswege erforderlichen Mitwirkung kann die Lieferung verhindern und als Ablehnung des Gewinns nach Abschnitt 6.4 behandelt werden. Eine freiwillige Marketingeinwilligung ist nicht erforderlich.
7.3 Soweit du über die entsprechenden Rechte verfügst, räumst du uns ein nicht ausschließliches, unentgeltliches und weltweites Nutzungsrecht ein, Eventranglisten, Spielernamen, Ergebnisse, Screenshots und Spielwiederholungen für die Eventberichterstattung und Werbung für Ski Challenge sowie für die im Eventplan genannten Eventpartner und deren Produkte oder Leistungen im Zusammenhang mit dem Event zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Dies umfasst unsere Websites und Social-Media-Kanäle, die entsprechenden Kanäle der genannten Eventpartner sowie die Nutzung durch in unserem oder deren Auftrag handelnde Dritte. Wir dürfen den genannten Eventpartnern die dafür erforderlichen Nutzungsrechte einräumen. Bearbeitungen dürfen dich nicht irreführend darstellen. Für die Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten gelten weiterhin die anwendbaren Datenschutzinformationen und erforderlichen Erlaubnisse.
7.4 Namen und Ergebnisse von Gewinnern dürfen veröffentlicht werden, wenn eine Rechtsgrundlage besteht und die anwendbaren Datenschutzinformationen dies vorsehen. Fotos, Ton- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern und Interviews bedürfen ihrer Einwilligung. Die Ablehnung oder der Widerruf freiwilliger Veröffentlichungs- oder Marketingeinwilligungen beeinflusst die Gewinnberechtigung nicht. Gesetzliche Widerrufs-, Widerspruchs- und sonstige Datenschutzrechte bleiben unberührt. Kontakt: info@ski-challenge.com.
8 Änderungen und technische Unterbrechungen
8.1 Wir behalten uns vor, das Event, ein Rennen oder eine Verlosung jederzeit aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zu beschränken, zu verschieben, zu unterbrechen, zu verlängern, zu verkürzen, zu ändern oder abzusagen. Dazu zählen technische Störungen, Manipulationen, beeinträchtigte Ergebnisse oder rechtliche Anforderungen. Die Maßnahme muss sachlich gerechtfertigt und unter Berücksichtigung der Teilnehmerinteressen zumutbar sein. Technische Fehler, insbesondere Konfigurations-, Berechnungs-, Anzeige- und Übertragungsfehler, sowie offensichtliche Schreibfehler dürfen wir berichtigen. Bei betroffenen Ergebnissen und Gewinnen gelten die Abschnitte 4, 5.5 und 8.3.
8.2 Der Eventplan nennt etwaige Sonderregeln für verkürzte oder abgesagte Events, einschließlich Serienwertung und Mindestzahl abgeschlossener Runden, Preisvergabe und Behandlung kostenpflichtiger Versuche oder Ressourcen. Eine Absagebedingung wegen einer Mindestteilnehmerzahl sowie ihr Messzeitpunkt und ihre Folgen müssen vor Beginn der Teilnahme angekündigt werden. Der Messzeitpunkt darf während des Events liegen. Die Abschnitte 8.1 und 8.3 gelten weiterhin.
8.3 Wesentliche Änderungen sowie ihre Gründe und Folgen veröffentlichen wir in der App. Eine Absage allein beseitigt keine wirksam erworbenen Gewinnansprüche. Die Abschnitte 4, 5.5 und 6 bleiben anwendbar. Zusätzliche Kulanzbelohnungen, Wiederholungsläufe oder Zusatzversuche werden nicht zugesagt. Zwingende Erstattungsansprüche und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9 Plattformhinweis
9.1 Apple ist weder Sponsor noch Beteiligter und auch nicht für die Durchführung des Events verantwortlich. Google und für die Eventkommunikation genutzte Social-Media-Plattformen sind weder Veranstalter noch Verwalter des Events.
10 Haftung und anwendbares Recht
10.1 Wir erstatten keine Kosten der Teilnahme oder des Gewinnempfangs, ausgenommen die Standardlieferkosten nach Abschnitt 5.6, im Eventplan zugesagte Erstattungen und zwingende Erstattungsansprüche. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden, einschließlich solcher aus technischen Störungen, Unterbrechungen, Preismängeln oder der Preisnutzung, ist ausgeschlossen, außer es greifen die folgenden Ausnahmen oder Abschnitt 10.2. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, anwendbarer Produkthaftung und sonstiger gesetzlich nicht beschränkbarer Haftung bleibt die Haftung unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die für die ordnungsgemäße Eventdurchführung erforderlich ist und auf deren Einhaltung Teilnehmer gewöhnlich vertrauen, ist die Haftung auf vorhersehbare, für das Event typische Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch für Personen, für die wir rechtlich einzustehen haben.
10.2 Wir geben keine Verfügbarkeits- oder Gewinngarantien über die veröffentlichten Regeln und ausdrücklich übernommenen Garantien hinaus. Abschnitt 10.1 beschränkt weder wirksame Ansprüche auf Erfüllung der Gewinnzusage noch gesetzliche Gewährleistungsrechte oder sonstige zwingende Verbraucherrechte. Gesetzliche Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben bestehen.
10.3 Es gilt österreichisches Recht. Anwendbare zwingende Vorschriften, einschließlich zwingender Verbraucherschutzvorschriften an deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort, bleiben unberührt.
10.4 Diese Bedingungen werden auf Englisch und Deutsch bereitgestellt. Die verfügbaren Sprachen des Eventplans werden für das jeweilige Event angegeben. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich. Zwingende Anforderungen an Sprache und Verständlichkeit, Verbraucherrechte und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.